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Lexikon-Eintrag zur Beweislastumkehr im Verbraucherrecht. Innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel nicht bei Übergabe vorlag — danach kehrt sich die Beweislast um. Eine präzise Definition mit Beispiel, häufigen Missverständnissen und Querverweisen.