Ausgabe 02/2026
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Langlebigkeit · 13 min · Langlebigkeit

Das Right-to-Repair — was die EU-Richtlinie 2024/1799 wirklich verändert

Seit Januar 2026 ist die EU-Richtlinie 2024/1799 in nationales Recht umgesetzt. Ersatzteile müssen sieben bis zehn Jahre verfügbar sein, Reparatur-Anleitungen standardisiert vorliegen, und ein Reparatur-Score 1–5 ergänzt das Energielabel. Eine erste Zwischenbilanz.

Das Right-to-Repair — was die EU-Richtlinie 2024/1799 wirklich verändert

Vier Monate nach der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 — auf europäischer Ebene als Right to Repair Directive bekannt — gibt es genug Material, um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Wir haben Daten von der Verbraucherzentrale Bundesverband, vom Runder Tisch Reparatur und aus den ersten Quartalsberichten der Marktaufsicht zusammengetragen. Das Bild ist gemischt — und das ist nicht überraschend, weil die Richtlinie an mehreren Stellen gleichzeitig ansetzt.

Was die Richtlinie konkret verlangt

Die Richtlinie ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel von vier Verpflichtungen, die je nach Produktkategorie unterschiedlich greifen. Wir gehen sie der Reihe nach durch.

1. Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Hersteller müssen Ersatzteile für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Trockner für mindestens zehn Jahre ab Markteinführung vorhalten. Für Smartphones und Tablets sind es sieben Jahre, für Notebooks und Monitore sieben Jahre, für einige Werkzeuge (Bohrmaschinen, Akkuschrauber) fünf Jahre. Diese Fristen liegen erkennbar über dem bisherigen Branchenstandard von drei bis fünf Jahren bei Smartphones und sechs bis sieben Jahren bei Großgeräten.

2. Reparatur-Anleitungen. Standardisierte Anleitungen müssen sowohl für autorisierte Reparaturbetriebe als auch für unabhängige Reparaturwerkstätten und — neu — auch für Endverbraucher:innen zugänglich sein. Konkret bedeutet das: Service-Manuals, Schaltpläne, Drehmoment-Tabellen, Software-Diagnose-Werkzeuge. Hersteller dürfen für den Zugriff eine Gebühr verlangen, die aber „angemessen” sein muss — eine erste Beschwerde wurde im April 2026 gegen einen Smartphone-Hersteller eingereicht, der pro Modell 380 € für den Zugang zum Reparatur-Portal verlangte.

3. Verbot der konstruktionsbedingten Reparatur-Blockade. Hier wird es technisch interessant. Hersteller dürfen Bauteile nicht mehr so verbinden, dass eine Reparatur nur mit Spezialwerkzeug möglich ist, das nur sie selbst besitzen. Verklebungen, die einzig dem Zweck dienen, die Reparatur zu erschweren, sind nicht mehr zulässig. „Serialisierung” — also die Bindung eines Ersatzteils an die individuelle Seriennummer eines Geräts per Software — ist nur noch dann erlaubt, wenn sie sicherheitsrelevant ist (Beispiel: Authentifizierungs-Chips). Diese Klausel hat in der Smartphone-Industrie für die meiste Aufregung gesorgt, weil sie das Geschäftsmodell „Reparatur nur bei Vertragspartnern” direkt angreift.

4. Reparatur-Score. Jedes betroffene Produkt muss ab dem Verkaufsdatum 1. Januar 2026 einen Reparatur-Score von 1 bis 5 tragen. Die Skala bewertet sieben Kriterien: Verfügbarkeit der Reparatur-Anleitung, Werkzeug-Bedarf, Demontage-Aufwand, Modularität (sind defekte Bauteile einzeln tauschbar?), Diagnose-Möglichkeit, Software-Unterstützung, Ersatzteil-Preis im Verhältnis zum Neugerät. Der Score wird neben dem bekannten Energielabel angebracht.

Welche Produktkategorien — und welche nicht

Die Liste der betroffenen Produkte ist enger gefasst, als manchmal angenommen. Erfasst sind aktuell:

  • Große Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrierschränke)
  • Staubsauger und einige Kleingeräte mit Motor (Mixer ab 800 W, Küchenmaschinen)
  • Smartphones und Tablets
  • Notebooks, Monitore, externe Festplatten
  • Akkuschrauber, Bohrmaschinen, einige Elektrowerkzeuge

Nicht erfasst sind — zumindest in der ersten Welle:

  • Audio-Geräte (Kopfhörer, Lautsprecher, Soundbars)
  • Spielzeug, auch elektrisches
  • Wearables ohne SIM-Karten-Funktion (klassische Fitness-Tracker)
  • Fernseher (wegen einer Übergangsregelung bis 2027)
  • E-Bike-Komponenten (separate Verordnung in Vorbereitung)

Diese Lücken sind bewusst gesetzt. Die EU-Kommission hat in den Begleit-Dokumenten der Richtlinie angedeutet, dass eine zweite Erweiterungsrunde für 2028 vorgesehen ist, in der unter anderem TWS-Kopfhörer (vor allem die AirPods-Klasse) erfasst werden sollen. Aktuell sind diese Geräte konstruktiv praktisch nicht reparierbar — ein Akkutausch kostet beim Hersteller mehr als ein Neukauf des gleichen Modells.

Wie misst man den Effekt?

Eine erste Zwischenbilanz ist möglich, weil die Verbraucherzentrale Bundesverband ein Reparatur-Monitoring aufgesetzt hat, das die Marktverfügbarkeit von Ersatzteilen quartalsweise erfasst. Im ersten Quartal 2026 hat sich die Ersatzteil-Verfügbarkeit für Smartphones der Modelljahre 2022 und 2023 messbar verbessert — Display-Module sind im Schnitt 23 % günstiger und über mehr Kanäle erreichbar als noch im Sommer 2024. Bei Waschmaschinen ist die Verbesserung weniger dramatisch, weil die Branche bereits vor der Richtlinie längere Ersatzteil-Fristen geführt hat.

Der Reparatur-Score wirkt erwartungsgemäß stärker im Beratungsgespräch. Eine Befragung im Einzelhandel (Stiftung Warentest, März 2026) zeigt, dass Verkäufer:innen den Score aktiv anführen, wenn Kund:innen zwischen zwei Modellen im gleichen Preisbereich schwanken. In welchem Umfang das tatsächlich kaufentscheidend ist, lässt sich aus den ersten Monaten noch nicht ablesen — die Daten kommen verlässlich erst Ende 2026.

Auch die kritischen Stimmen sind dokumentiert. Der Runde Tisch Reparatur hat in einer Stellungnahme vom Februar 2026 angemahnt, dass die Sanktionen bei Verstößen zu niedrig seien — ein Hersteller, der seine Reparatur-Anleitung nicht zur Verfügung stellt, riskiert in Deutschland aktuell ein Bußgeld von bis zu 50.000 € pro Verstoß. Für einen Großkonzern ist das eine kalkulierbare Größe. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb eine Anhebung auf bis zu 4 % des Jahresumsatzes, analog zur DSGVO-Sanktionierung. Ob das kommt, ist aktuell nicht absehbar.

Eine zweite kritische Beobachtung: Die Richtlinie greift nur dort, wo Verbraucher:innen sie aktiv einfordern. Wer ein Smartphone-Display selbst tauschen will, muss wissen, dass es ein Recht auf das Service-Manual gibt — und muss bereit sein, dieses Recht notfalls auch durchzusetzen. Die Reparatur-Initiative-Netzwerke und die Verbraucherzentralen sind die wichtigsten Multiplikatoren dieser Information. Ohne sie würde die Richtlinie auf dem Papier bleiben.

Reparatur als kulturelle Praxis

Ein letzter Punkt, der in der Diskussion um die Richtlinie oft verloren geht: Reparieren ist nicht nur ein Recht, sondern eine erlernte Praxis. Die statistisch erfasste Zahl der Eigen-Reparaturen pro Haushalt ist in Deutschland zwischen 1990 und 2020 um rund 70 % gesunken — nicht weil die Geräte plötzlich nicht mehr reparierbar wären, sondern weil das praktische Wissen, die Zeit und die Bereitschaft fehlen. Repair-Cafés, Maker-Spaces und Online-Communities wie iFixit (mit einer deutschen Wiki-Community von rund 4.500 aktiven Beiträger:innen) haben hier in den letzten zehn Jahren gegengesteuert.

Die EU-Richtlinie schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederbelebung dieser Praxis. Ob die Praxis selbst wiederbelebt wird, ist eine andere Frage. Sie hängt nicht von Brüssel ab, sondern von dem, was in einem Haushalt am Samstagvormittag passiert, wenn der Toaster nicht mehr will. Wer dann den Schraubenzieher holt — und nicht das Auto-Schlüssel — entscheidet die eigentliche Bilanz dieser Richtlinie.

Aus Sicht der Verbraucher:innen ist die Richtlinie ein klarer Fortschritt. Aus Sicht der Wertschöpfungskette ist sie ein Strukturwandel, dessen Effekte erst in den kommenden drei bis fünf Jahren wirklich sichtbar werden. Wir werden im Verlauf dieses Jahrgangs darüber berichten.

Eine letzte praktische Information, die im Trubel der Richtlinien-Diskussion oft untergeht: Verbraucher:innen, die ihr Recht auf Reparatur durchsetzen wollen, finden ab Januar 2026 auf einem zentralen EU-Portal (repair.europa.eu) für jedes betroffene Produkt die hinterlegten Pflicht-Informationen — Reparatur-Score, Ersatzteil-Frist, Kontaktdaten der zugelassenen Reparatur-Anbieter und Verweis auf das Service-Manual. Wer einen Mangel reklamiert und vom Händler abgewimmelt wird, kann mit einem Ausdruck dieser Seite oft erstaunlich viel erreichen. In Deutschland flankiert die Verbraucherzentrale dieses Portal mit einer kostenlosen Reklamations-Erstberatung — die ersten Erfahrungswerte aus dem ersten Quartal 2026 zeigen, dass rund 70 % der Anliegen ohne anwaltliche Begleitung gelöst werden konnten. Recht greift dann, wenn es genutzt wird. Es ist nicht trivial — aber es ist möglich, und es war nicht immer so.


Ressort: Langlebigkeit

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